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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzliche Vorschriften für die Durchführung eines Auswahltestes??? | 2 Beiträge | ||
Autor | Andr8e H8., Bad Rothenfelde / Nds / NRW | 522309 | ||
Datum | 18.11.2008 12:02 MSG-Nr: [ 522309 ] | 3316 x gelesen | ||
Hallo Forum, kann mir einer von euch sagen, ob es bestimmte Richtlinien/gesetzl. Vorschriften in NRW gibt, wie man einen "internen" Auswahltest für einen BIII Lehrgang durchführen muss, in Bezug auf die Dauer der Vorankündigung, Themen, wer daran teilnehmen darf und wie lange dann ein solcher Test seine Gültigkeit hat??? Gibt es da irgendwo gestzl. Regelungen - vllt. im Beamtengesetz etc. - oder kann das jede Dienststelle nach gut dünken machen???? Wie werden in euren Dienststellen solche Tests durchgeführt??? Vielen Dank schonmal!! Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Dienststelle und/oder FF zu tun! | ||||
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