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Feuerwehr-Unfallkasse
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Pressluftatmer

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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaWas tun bei DV 7 Verstoß?38 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW523520
Datum24.11.2008 10:20      MSG-Nr: [ 523520 ]10690 x gelesen

Hallo zusammen!

Mich würde mal intressieren wie es in nachfolgenden Fällen mit dem Versicherungsschutz aussieht? (speziell FUK NRW) Grundlage ist: Besuch der Übungsanlage liegt länger als 12 Monate zurück.

Fall1: Fuß umknicken ausserhalb eines Einsatzes "Menschenleben in Gefahr" (also Verletzung die auch ohne tragen von PA zugezogen werden kann.)

und

Fall2: AGT verletzt sich innerhalb einer verrauchten Wohnung während der Brandbekämpfung die er ohne PA nicht betreten hätte.

zudem

Fall3: FA fällt während des Übungsdienstes die Treppe im Treppenraum hinunter und verletzt sich.

Und vor allem: Die FwDV7 schreibt jedem FA eine Eigenverantwortlichkeit zu. In wie weit sind Führungskräft die Träger von PA einsetzten haftbar zu machen? Liegt die Verantwortlichkeit in jedem Fall beim LdF? (Bsp: GF setzt "nicht tauglichen" FA unter PA ein)

@ Oliver: Immer daran denken: jedermann (Unfallkasse, Presse und Feuerwehrschulen auf Landesebenen [letztere auf jeden Fall]) schauen auch mal gerne hier ins Forum rein. Kenntnisse die vielmal nur aus dem Dienstverhältnis bekannt sein können gehören in vielen Fällen nicht hier ins Forum und kann u.U. Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Michael


Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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