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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Eilantrag eines Schuhproduzenten bleibt ohne Erfolg | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 523538 | ||
Datum | 24.11.2008 11:02 MSG-Nr: [ 523538 ] | 8348 x gelesen | ||
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hallo, Die Begründungen die das Gericht für die Beschluss ins Feld führt sind auch für die Feuerwehrangehörigen die solche Stiefel tragen sicherlich sehr interessant. Folgende Aussage des Gerichts tritt voll ins Schwarze: Die Verbotsverfügung sei auch nicht unverhältnismäßig. Sie sei zum Schutz von Feuerwehrleuten, die im Notfall darauf vertrauen müssten, dass ihre Ausrüstung den erforderlichen Qualitätsstandards genüge und weder ihr Leben noch das der zu rettenden Personen gefährde, geradezu geboten. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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