Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | 2 Monate Freiheitsstrafe für Abziehen und Verstecken von RTW-Schlüssel | 31 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 524977 |
Datum | 29.11.2008 18:00 MSG-Nr: [ 524977 ] | 7663 x gelesen |
Rettungsdienst
Verkehrsunfall
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Philipp EschenlohrIm Rettungsdienst ist das Fahrzeug grundsätzlich so aufzustellen, daß andere Einsatzkräfte nicht behindert werden, sonst hat man von vornerein was falsch gemacht.
Aha, das der RD meist das ersteintreffende Fahrzeug bei dem VU ist und so takisch geschickt aufstellen muss ist klar. Das ich aber mit diesem einen Fahrzeug parallel mich auch noch schützen muss a la Prellbockfunktion im Verkehr und gleichzeitig auch noch mich entlang der Strasse schräg aufstelle weil es könnte ja ein aufstellungsraum daraus werden ist diese Aussage etwas "fragwürdig"
Geschrieben von Philipp EschenlohrBeim Verkehrsunfall bin ich neben oder nahe beim Fahrzeug und habe eine Überwachungsmöglichkeit.
Aha, also dann hoff ich mal das ihr auf den RTW erstens Vollgummireifen habt und zweitens nie etwas ausgedehnter Unfallgebiete (>20m), da du spätestens hier dein Fahrzeug aus den Augen verlieren wirst.
in diesem Sinne
Florian
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