Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Gründe für die Untersagungsverfügungen für Hanrath-Feuerwehrstiefel | 36 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 526504 |
Datum | 08.12.2008 16:26 MSG-Nr: [ 526504 ] | 22695 x gelesen |
Infos: | 18.12.08 DGUV-Rundschreiben 431/2008 08.12.08 8. GPSGV / PSA-Verordnung (PDF) 08.12.08 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (PDF) 08.12.08 Entscheidung des Verwaltungsgericht Achen zum Thema "Feuerwehr-Stiefel" - Urteil mit Begründung
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
hallo,
Am 20.11.2008 hat das Verwaltungsgericht Achen eine Eilantrag eines Schuhproduzenten gegen das Verbot, Feuerwehrstiefel in Verkehr zu bringen, abgelehnt. Die Pressestelle des VG Aachen hat am 24.11. dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Eilantrag eines Schuhproduzenten gegen das Verbot, Feuerwehrstiefel in Verkehr zu bringen, bleibt ohne Erfolg
Inzwischen wurde das Urteil mit Begründung in der Rechtssprechungsdatenbank NRWE veröffentlicht.
In der Begründung werden einige der Gründe die zu den zwei Untersagungsverfügungen gegen den Stiefelhersteller geführt haben aufgeführt:
Entscheidung des Verwaltungsgericht Achen zum Thema "Feuerwehr-Stiefel"
Wenn man das Urteil anschaut dann erscheinen die Verlautbarungen, Infos, "Konformitätserklärungen" usw. der Firma in einem ganz anderem Licht.
MkG Jürgen Mayer
Webmaster www.FEUERWEHR.de
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| 28.08.2008 15:46 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt 2. Untersagungsverfügung für Feuerwehrstiefel der Firma Hanrath :-() |
| 08.12.2008 16:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt | |