Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Gülle als Gefahrstoff? | 45 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 527319 |
Datum | 11.12.2008 20:48 MSG-Nr: [ 527319 ] | 27309 x gelesen |
Themengruppe: | Landwirtschaft |
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
Dekontamination
Als Reaktion auf eine PN-Anfrage von heute habe ich mir einige Gedanken gemacht, wie Gülle rechtlich einzuordnen ist. Dies kann ja durchaus Auswirkungen auf die Einsatzvorbereitung (Feuerwehrpläne) bzw. die taktische Vorgehensweise (PSA) haben.
Hat sich schon mal jemand damit intensiver im Hinblick auf Feuerwehreinsätze auseinandergesetzt?
Meine bisherigen Beurteilungen hier mal zur Diskussion:
Gefährlicher Stoff / Gefährliche Zubereitung nach Chemikaliengesetz (ChemG) ja oder nein?
Entscheidend ist die Konzentration bestimmter Stoffe nach der Europäischen Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG. Werden diese Konzentrationen überschritten wird Gülle nach §3 ChemG in ihrer Gesamtheit zum Gefährlichen Stoff (Einschränkungen bei Lagerung, Transport, Inverkehrbringen). Nach überfliegen der RL und Erinnerung an meine lang zurückliegende Vorlesung gilt Gülle nicht als GS nach ChemG. Einverstanden?
Gefährlicher Stoff nach Gefahrstoffverordnung ja oder nein?
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 der GefStoffV ist Gülle jedoch auch ohne nachweisbare gefährliche Inhaltsstoffe ein Gefahrstoff, da „(…) bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe oder Zubereitungen nach Nummer 1 oder 2 entstehen oder freigesetzt werden können (…)“. Korrekt? Fällt Gülle damit auch i.S. des ChemG unter die Kategorie Gefahrstoff?
Richtlinie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GefStoffV ist auch Art. 2 Nr. b Ziffer iii der EG-Richtlinie 98/24/EG - Richtlinie zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit zu beachten. Korrekt? Was steht da drin? In der Rechtsvorschriften-Datenbank auf cordis wurde ich nicht fündig...
Biostoffverordnung BioStoffV
Wegen der möglicherweise vorhandenen infektiösen, sensibilisierenden oder toxischen Mikroorganismen unterliegen Tätigkeiten mit Gülle und anderen landwirtschaftlichen tierischen Abfällen auch der Biostoffverordnung. Korrekt? Daraus würde folgen: Schutzmaßnahmen der Schutzstufe II nach TRBA 230 Landwirtschaftliche Nutztierhaltung bzw. Schutzstufe II nach BGI 583 (ziehen Berufsgenossenschaftliche Informationen der LBG hier für Feuerwehrs?). Für mich folgt daraus:
- Erstellen einer Gefährdungsanalyse nach §7 BioStoffV
- insbesondere für organisatorische und
- persönliche Schutzmaßnahmen hier vmtl. Augen UND Gesichtschutz sowie flüssigkeitsdichte Handschuhe und Schuhwerk - Rest dürfte durch unsere PSA (evtl. zus. PA) erschlagen werden. Im Zweifelsfall flüssigkeitsdichter Ganzkörperschutz (wir erinnern uns an die Einsatzfotos "Kuh in Güllegrube" aus dem Netz...)
- Nach 5.1.3 (9) o.g. TRBA fallen die meisten Tätigkeiten der Feuerwehren unter "stark staubend -> Atemschutz mit Partikelfilter. Bei Expositionszeit >15min "soll" auch bei leicht staubenden Tätigkeiten AS getragen werden
- Grundsätzliche Stiefel-Dekon nach verlassen der Gebäude
- im Zweifelsfall "richtige" Dekon
Wir reden hier noch nicht! vom Seuchenfall, sondern von normaler Nutztierhaltung. Interpretiere ich das so korrekt, dass dies auch für Feuerwehrs vollumfänglich gilt?
Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500)
Gülle dürfte unter die Kategorie IIB als biologischer Gefahrstoff fallen. Korrekt? Daraus würde folgen, dass in jedem Fall für ein Güllelager ein Feuerwehreinsatzplan aufzustellen ist. Korrekt?
Würde mich freuen, wenn einer der Arbeitsschützer hier mal drüberschauen könnte und meine Rückschlüsse überprüfen könnte. Insbesondere die Fragestellung inwieweit dies alles für Feuerwehrs gilt.
Gruß, Markus
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)
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| 11.12.2008 20:48 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd | |