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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Manuelle Entrauchung - nur durch Feuerwehr? | 15 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 527573 | ||
Datum | 12.12.2008 16:51 MSG-Nr: [ 527573 ] | 10597 x gelesen | ||
Hallo zusammen, zunächst mal danke für die Antworten. Es handelt sich um große Produktions- und Lagerhallen. Die RWA wird rein manuell betätigt und hat keinerlei Verbindung zur BMA. Im Brandschutzgutachten ist die RWA in gewissen Brandabschnitten aufgrund der Größe vorgeschrieben. In anderen, kleineren Brandabschnitten dienen Rolltore zur Entrauchung. Mir geht es halt darum, ob die Mitarbeiter die RWA betätigen sollen oder nicht. Zur Entrauchung der Fluchtwege sicherlich. Ich dachte nur, ob auch irgendwelche einsatztaktischen oder sonstige Gründe dagegen sprechen, die mir nun gerade partout nicht einfallen wollen. Die Rolltore würde ich z. B. lieber geschlossen halten, bis die Feuerwehr vor Ort ist. --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | ||||
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