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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / NRW | 527923 | ||
Datum | 14.12.2008 21:16 MSG-Nr: [ 527923 ] | 10082 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von ---Michael Schmidgall--- 1. Alle Ladegeräte für Handlampen und FuG's dürfen nur funktionieren wenn der Fzg.-Motor aus ist und die Zündung aus ist???? Angeblich eine "TÜV-Vorschrift". Kenn ich so nicht, hab ich so noch nicht gehört/ gesehen und entzieht sich für mich jeglicher Sinnhaftigkeit! Ziegler pocht da drauf. Die Anforderung stimmt tatsächlich. Aber sie mehr als praxisfremd. Wir haben in einem neueren Fahrzeug HFG mit aktiven Halterungen, an denen auch die Dachantenne angeschlossen ist. Da das Funken mit 'nem 2-Meter-Gerät im Fahrzeug ohne Aussenantenne unzulässig ist, eine Stromversorgung für die Ladehalterung mit Aussenantenne aber auch nicht sein darf, kannst Du Dir jetzt aussuchen, gegen welche Vorschrift Du verstörst. Gruss aus dem Rheinland Manfred Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wider, nicht die der Feuerwehr Rösrath | ||||
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