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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMit dem Feuerwehrfahrzeug zum Straßenstrich...24 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg528885
Datum18.12.2008 23:57      MSG-Nr: [ 528885 ]8599 x gelesen

Geschrieben von Jürgen RinghoferWem wäre mit einer Entlassung geholfen?

Es würde sicher gestellt daß es nicht mehr vorkommen kann, daß der Betreffende nochmal ein Dienstfahrzeug der Feuerwehr unter Alkoholeinfluß führt.

Vergiß den erziehenden Charakter dieser Maßnahmen. Es geht um reine Prophylaxe durch nehmen der Möglichkeiten.


Geschrieben von Jürgen RinghoferKönnte man es nicht mit anderen Maßnahmen regeln?


m.E. nein.
Vielleicht habe ich zu hohe Ansprüche. Aber ich habe seit 15 Jahren die FE 3 (alt), 1 (alt) und seit 13 Jahren die 2 (alt). Und ich kann mit ruhigem Gewissen sagen, daß ich in dieser Zeit noch nicht ein Mal ein Kraftfahrzeug (weder privat noch dienstlich) am Steuer auch nur einen Meter bewegt habe, wenn ich alkoholische Getränke konsumiert hatte.
Da kann ich doch wohl erwarten, daß man dann erst recht kein Dienst-Kfz führt.


Geschrieben von Jürgen RinghoferEin sofortiger Ausschluss wäre m. E. doch ein bisschen hart. Vor allem, wenn bislang noch nie was vorgekommen ist.

Willst Du warten, bis er das nächste Mal jemanden tot fährt?
Bei mir würde es auch zivil den Lappen auf Lebenszeit für die Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss weg geben. Nix MPU, nix wiederbekommen. Einmal weg - für immer weg.
Zu schnell fahren, kann passieren. Rote Ampel übersehen - kann passieren.
Aber wenn ich das erste Bier aufmache, den ersten Drink bestelle, das habe ich vorher selbst in der Hand. Ebenso wie die Antwort auf die Frage "wie komme ich nachher nach Hause".


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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