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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | EU Richtlinie Kraftfahrerweiterbildung | 6 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 529425 | ||
Datum | 22.12.2008 10:36 MSG-Nr: [ 529425 ] | 4388 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich wurde gestern von einem Kameraden darauf hingeweisen, das es scheinbar eine neue EU Richtlinie gibt, die jeden Kraftfahrer (BCE / Klasse 2) zu jährlichen Fortbildung verpflichtet. Habe den genauen Text nicht vorliegen, steht aber u.a.in der Zeitschrift "Trucker". Fortbildung geht beim TÜV, Dekra und anerkannten Fahrschulen. Soweit ich weiß 7 Stunden jährlich oder 35 Stunden nach Ablauf von 5 Jahren. Und entsprechende Kosten verursacht diese Fortbildung natürlich auch. Frage, weiß jemand von Euch ob das auch für Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen gilt ? Oder nur für den gewerblichen Bereich ? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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