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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmweltzonen (war: Sonntagsfahrten)4 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW530507
Datum26.12.2008 17:49      MSG-Nr: [ 530507 ]3510 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von Lüder PottKäse, es gibt keine "Sonderkfz"

das ist _so_ jetzt auch nicht ganz richtig ;-)

Es gibt bzw. gab schon reichlich SdKfz

Geschrieben von Lüder PottDoppelt Käse... Feuerwehren sind im Gesetzestext ausdrücklich ausgenommen, d.h. sie werden genannt.

Du scheinst einen anderen Gesetzestext zu haben als ich.

In der "Plakettenverordnung" finde ich das Wort "Feuerwehr" nicht.

Da ist bei den Ausnahmen nur Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können genannt.
Bei großzügiger Auslegung könnte das jedes Fahrzeug sein, in dem ein alarmierbarer FM(SB) befindet oder ein Polizeibeamter, oder....

Gruß,
Henning



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 26.12.2008 17:24 Lüde7r P7., Kelkheim Sonntagsfahrten
 26.12.2008 17:49 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.12.2008 18:40 ., Westerwald
 26.12.2008 19:06 Chri7sto7ph 7D., Bergkamen
 26.12.2008 20:13 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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