Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Unfalldatenspeicher | 28 Beiträge |
Autor | Manu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern | 532676 |
Datum | 03.01.2009 23:08 MSG-Nr: [ 532676 ] | 21188 x gelesen |
Grundgesetz
Wer hat bereits in seinem neuen Feuerwehrfahrzeug einen Unfalldatenspeicher (UDS) eingebaut? Was hat dieser gekostet? Gab es eine Vergünstigung bei der Versicherung?
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Unfalldatenspeicher“
Der Unfalldatenspeicher (Abk.: UDS), auch Black Box genannt hat fast die gleiche Aufgabe wie ein Flugschreiber.
Er wird allerdings in PKW und LKW auf freiwilliger Basis eingebaut, um über die Vorgänge bei einem Unfall genauere Erkenntnisse zu erhalten. Der UDS nimmt ständig verschiedene Daten des Fahrzeugs auf (wie Geschwindigkeit, Bewegungsrichtung, Fahrzeugbeschleunigung in Längs- und Querrichtung, Status der Beleuchtung, Blinker- und Bremstätigkeit, etc.) und zeichnet diese einige Minuten auf, bevor sie automatisch gelöscht werden.
Im Falle eines Unfalles (erkannt wird dieses durch eine starke Beschleunigung oder Verzögerung des Fahrzeuges infolge eines Anstoßes), bleiben mindestens die letzten 30 Sekunden dauerhaft gespeichert. So lässt sich nach einem Unfall sehr viel einfacher das Geschehen rekonstruieren, damit ggf. die Frage des Verschuldens geklärt werden kann.
Viele Fahrzeuge von Behörden (wie Polizei oder Rettungsdienst) sind damit ausgestattet, da es bei Unfällen während Blaulichtfahrten häufig zu Streitigkeiten über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften kommt. Ein Nebeneffekt bei mit UDS ausgestatteten Fahrzeugen ist, dass die Fahrer sich im Straßenverkehr vorsichtiger verhalten, da es bei einem Unfall relativ leicht ist, Verfehlungen des Fahrzeugführers nachzuweisen.
Der Einbau (auch nachträglich) kostet ca. 700 Euro und kann bei manchen Versicherungen zu einem Beitragsnachlass führen. Ausgelesen werden kann der UDS per Schnittstellenkabel durch einen Sachverständigen.
Fahrzeuge mit Airbagsystemen speichern unfallrelevante Daten (Aufprallbeschleunigungen, Gurtschlosszustände, Sitzpositionen, Auslösezeiten) im internen Speicher der Auslöseelektronik. Der Datenumfang ist aber je nach Hersteller unterschiedlich und erstreckt sich nur über etwa 100ms. Neueste Bestimmungen der amerikanischen NHTSA Behörde fordern einheitliche Datensätze für alle ab 2010 hergestellten Systeme.
Alle Beiträge meine persönliche Meinung!
Art. 5 GG - Meinungsfreiheit
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 03.01.2009 23:08 |
|
., Zell am Ebersberg |
| 03.01.2009 23:09 |
|
., Erlensee | |