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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 532763 | ||
Datum | 04.01.2009 13:42 MSG-Nr: [ 532763 ] | 87346 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Daniel Gehlen Notwehr beinhaltet sogar das Abwenden eines Angriffs auf dein Eigentum! Gerade die Verhältnismässigkeit muss bei der Notwehr nicht gewahrt werden. Das Mittel muss notwendig sein, mehr nicht. Als Beispiel: wenn ich mit 5 Leuten sehe, wie ein unbewaffneter Hänfling ein Fahrrad stehlen oder beschädigen will, ist es völlig ausreichend, ihn festzuhalten. Der Schlag mit der Eisenstange auf den Schädel ist nicht notwendig. Ganz anders kann es aussehen, wenn mir alleine ein z.B. mit einem Messer ausgerüsteter Zeitgenosse das Fahrrad entreissen will.... Ausnahme ist, wenn Tat und Abwehr in ganz extrem groben Missverhältnis stehen, dazu ist mir folgendes Beispiel im Gedächtnis geblieben: Wenn Kinder im Obstgarten Äpfel klauen, darf man nicht vom Fenster aus mit dem Gewehr auf sie schiessen. Auch nicht, wenn das der einzige Weg ist, den Angriff auf das Eigentum abzuwehren. Gruß, Henning | ||||
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