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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 533007 | ||
Datum | 05.01.2009 14:12 MSG-Nr: [ 533007 ] | 83422 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Ein interessanter Ansatz. Insbesondere in der kombinierten Betrachtung mit dem §323c StGB Greift der auch oder sprechen wir hier von der Garantenstellung ? Geschrieben von Marc Dickey Neben der rechtlichen Betrachtung kann und muß man das Ganze natürlich auch hinsichtlich der Wirkung auf die Öffentlichkeit betrachten, Nö die rechtliche Bewertung richtet sich nicht nach der Aussenwirkung. ggfs. muss dan die ÖA das wieder richten ;-)) Geschrieben von Marc Dickey Letztendlich befürchte ich, daß im Ereignissfall die Zeit fehlen wird auch nur ansatzweise umfassend zu beurteilen Insbesondere wenn in der breiten Masse die Rechtskenntnisse fehlen. Geschrieben von Marc Dickey eingeschränkt Verfahrensweisen Grundsätzlich Rückzug und Pol rufen, alles andere muss der Einzelfall sein. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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