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Rubrik | Einsatz | zurück | |||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 533010 | |||
Datum | 05.01.2009 14:44 MSG-Nr: [ 533010 ] | 83305 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ott Es verlangt ja auch keiner von einer RTW-Besatzung sich bei einer Schlägerei zur Abwendung der Gefahr vom Opfer mit Skalpellen und Trocharen bewaffnet zwischen die Froten zu werfen - weder die Öffentlichkeit noch das Strafrecht. Warum sollte das also bei der Feuerwehr anders sein? Ja, Skalpelle etc. wird die Öffentlichkeit sicher nicht fordern (und schon gar nicht das Strafrecht). Aber gehen wir die Sache mal anders an: Grundlage: A verprügelt B, keine sichtbare Anwendung von Waffengewalt. Sublage I: Es kommt eine RTW-Besatzung hinzu. Sublage II: Es kommt ein Fw-Fahrzeug mit Staffel/Gruppenbesatzung hinzu. - Welche Optionen hat man? - Was könnte die Bevölkerung erwarten? - Was wird man machen? - Welches Signal setzt man damit für die Zukunft? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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