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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Benutzung einer Atemschutzstrecke | 5 Beiträge | ||
Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 533349 | ||
Datum | 06.01.2009 14:58 MSG-Nr: [ 533349 ] | 4731 x gelesen | ||
Benutzung einer Atemschutzstrecke hier mal eine Frage in die Runde, ich habe mich mit einem Feuerwehrmann unterhalten zum Thema Atemschutz und der jährlichen Gewöhnungsübung auf einer Atemschutzstrecke, er hat mit gesagt , dass er Verantwortlich ist, für die Strecke wenn die Feuerwehr XYZ auf die Kreis eigene Strecke fährt diese ist in Iserlohn, Kreis MK, Land NRW. Er sagt mir, dass er nur aufschließt und die Kameraden danach Üben, ich kenne das aus meiner aktiven Zeit ganz anders und die FwDV 7 sagt doch hier auch was anderes aus, auch die UVV, oder liege ich da falsch.(er ist kein Atemschutzgerätewart) Habe hier einmal einen Link aus Hessen wo ich früher meinen Dienst gemacht habe, hier steht sogar ein Arzt und ein Sani in Bereitschaft, wie ist es den bei euch in der Feuerwehr und Kreisen geregelt. Ich bin ein Link Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | ||||
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