Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verbandkasten | 18 Beiträge |
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 533529 |
Datum | 06.01.2009 20:57 MSG-Nr: [ 533529 ] | 7119 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Moin,
als RA und Krpfl. habe ich die Nachschau des Sanitätsgeräts auf Auge gedrückt bekommen (was mir auch ganz recht ist).
Nun sind unsere FW-Verbandkästen auf neuestem Stand, und die vorherigen Inhalte im Museum. Bei weiterer Durchsicht der Fahrzeuge ist mir aufgefallen, daß außer den besagten FW-Verbandkästen auch KFZ-Verbandkästen auf zwei der vier Fahrzeuge vorhanden wahren(welche aus Altergründen SOFORT aus dem aktiven Dienst ausschieden) .
Meine Frage ist nun, ob der FW-VK den Kfz-VK ersetzt oder ergänzt, sprich: Muss ich nun noch mehr Verbandmaterial zum Vergammeln auf die Fahrzeuge packen oder reicht das alleinige Vorhanden sein der FW-VK straßenverkehrsrechtlich aus.
Ich werde veranlassen, daß euch mein Dank bereits jetzt ereilt.
Gruß
Lutz
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| 06.01.2009 20:57 |
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Lutz7 R.7, Weener | |