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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Mitnahme von Privatpersonen im Feuerwehrfahrzeugen | 14 Beiträge | ||
Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 534007 | ||
Datum | 08.01.2009 11:08 MSG-Nr: [ 534007 ] | 9583 x gelesen | ||
Hallo Forum, immer wieder hört man das Privatpersonen im Feuerwehrfahrzeugen nicht versichert sind. Was bedeutet dies genau? Bleiben sie im Falle eines Unfalles auf den Kosten sitzen? Dürfen nicht Feuerwehrangehörige im Feuerwehrfahrzeugen mitgenommen werden? Es geht nicht um die Mitnahme von Kindern beim Tag der offenen Türe. Fallbeispiel mir selber passiert: Ich bin mit unserem ELW 1 auf Dienstfahrt und sehe einen Freund am Straßenrand laufen. Da er in die gleiche Richtung wollte wie ich gefahren bin, habe ich ihn ein Stück mitgenommen. Bevor Diskussionen wegen Sprit aufkommen. Ich bin keinen Umweg gefahren. Was wäre im Falle eines Unfalles? MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | ||||
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