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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Mitnahme von Privatpersonen im Feuerwehrfahrzeugen | 14 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 534122 | ||
Datum | 08.01.2009 17:29 MSG-Nr: [ 534122 ] | 5728 x gelesen | ||
Nunja, die Frage, die geklärt werden müsste, ist: Fällt das Fahrzeug unter die Bestimmungen der Kraftfahrzeugrichtlinien NRW oder hat die zuständige Kommune ähnliche Regelungen (z.B. durch eine Dienstanweisung) für ihren Bereich und ihre Fahrzeuge erlassen? (Hintergrund: Kommunen sind teilweise "Selbstversicherer", die wollen sich natürlich gegen Forderungen Dritter (z.B. Schmerzensgeld) absichern.) Auszug "KFZ-Rl NRW" § 16 Mitbenutzung durch Privatpersonen Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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