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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Atemschutzwerkstatt, war: Bei welchen Einsatzstichwort Atemschutz? | 7 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 534346 | ||
Datum | 09.01.2009 15:50 MSG-Nr: [ 534346 ] | 6606 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Markus Middel Hier denkt wenigstens mal einer an die armen Wichte in der AGW. Ich bin auch ein Atemschutzgerätewart. Ich wusste, was auf mich zukommt, als ich mich für den Posten gemeldet habe. Du sicherlich auch, oder?! Geschrieben von Markus Middel Aber mal ein paar Masken sammeln, die es sich dann lohnt zu reinigen und zu prüfen, was dann natürlich abends, wenn der Rest der Familie im Wohnzimmer hockt passieren muss, das ist nicht so schnell gemacht. Ich fange selbst wegen 4 Masken, LA und PA an. Dann passiert das Geschrieben von Markus Middel ich weiss nicht warum und was dieses Jahr los ist, seit Silvester 0:10Uhr sind wir mittlerweile bei Einsatz-Nr. 12. 2 Kaminbrände, ein PKW-Brand, ein Zimmerbrand, zwei Gebäudebrände. Macht seither über den Daumen 30 Masken, die in den letzten 8 Tagen zum reinigen und prüfen angefallen sind. nämlich nicht so oft. Auch sollte man sich mal überlegen, ob es nicht geschickter wäre nicht nur 1 oder 2 Atemschutzgerätewarte zu haben, sondern vielleicht 5 oder 6. Bei uns sind es insgesamt sogar 8, Tendenz steigend. Die Arbeit wird nicht weniger, man sollte sich m.E. den Gesamtprozess Atemschutzgerätewartung genauer betrachten und auch vor Investitionen in Prüfstand mit Software, Reinigungs- und Trocknungsanlagen nicht zurückschrecken. Geschrieben von Markus Middel Das heisst, wenn ich den Betrieben ständig die Reinigung und Prüfung der Geräte in rechnung stelle, obwohl die an der Einsatzstelle gar nicht benötigt wurden, dann hat das mit professionallität auch nicht mehr viel zu tun. Wem willst du das sonst in Rechnung stellen? Die Geräte wurden eben bei dem Einsatz gebraucht und fertig. Der Betreiber der BMA wird sich dann schon überlegen, ob er weiterhin doppelt bezahlt oder seine BMA instandhalten läßt. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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