Rubrik | Techn. Hilfeleistung |
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Thema | Leitfaden VU PKW | 52 Beiträge |
Autor | Marc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein | 535442 |
Datum | 14.01.2009 18:13 MSG-Nr: [ 535442 ] | 17571 x gelesen |
Infos: | 19.12.08 Kernaussagen zur Rettung nach Verkehrsunfällen 19.12.08 Standard-Einsatz-Regel „Verkehrsunfall, Person eingeklemmt“
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Landesfeuerwehrschule
Hallo Forum,
wir arbeiten gerade an der Optimierung des Leitfadens weiter. Vielen Dank da schon mal für die vielen wertvollen Hinweise. Ich habe da noch mal eine konkrete Frage, wie ist es mit der Deaktivierung von Airbags und anderen Sicherheitseinrichtungen. Was bewirkt da das Ausschalten der Zündung (bei neuen und bei alten) Fahrzeugen nun eigentlich?
Ich bin da auf folgende Aussagen gestoßen:
a) „Wenn möglich, sollte dann die Fahrzeugzündung ausgeschaltet und der Zündschlüssel abgezogen werden. Dadurch wird bei einer Vielzahl von Fahrzeugen der Energiespeicher für die passiven Sicherheitssysteme (z.B. Airbag) entladen“(vgl. Leitfaden LFS S-H.).
b)„Die einzige Möglichkeit, um die meisten Airbags und anderen dynamischen Sicherungssysteme, wie Gurtstraffer und automatische Überrollbügel, zu deaktivieren ist das abklemmen der Batterie“ (vgl. Heck und Springer).
in Südmersen, Jan (Hrsg.): Technische Hilfeleistung bei PKW-Unfällen. 2. Aufl. Landsberg: Ecomed, 2008 habe ich zur Wirksamkeit einer abgestellten Zündung noch keine Aussage gefunden. Ich lese aber auch noch an dem Buch.
War oder ist a) vielleicht bei älteren Fahrzeugen so und gilt jetzt tatsächlich b) nur noch für neuere Fahrzeuge? Oder gibt es da eine andere Erklärung?
Besten Dank und Grüße
Marco
http://feuerwehr-lockstedter-lager.de
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