Rubrik | Techn. Hilfeleistung |
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Thema | Leitfaden VU PKW | 52 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 535452 |
Datum | 14.01.2009 18:29 MSG-Nr: [ 535452 ] | 17626 x gelesen |
Infos: | 19.12.08 Kernaussagen zur Rettung nach Verkehrsunfällen 19.12.08 Standard-Einsatz-Regel „Verkehrsunfall, Person eingeklemmt“
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Landesfeuerwehrschule
Geschrieben von Marco Kirsteina) „Wenn möglich, sollte dann die Fahrzeugzündung ausgeschaltet und der Zündschlüssel abgezogen werden. Dadurch wird bei einer Vielzahl von Fahrzeugen der Energiespeicher für die passiven Sicherheitssysteme (z.B. Airbag) entladen“(vgl. Leitfaden LFS S-H.).
b)„Die einzige Möglichkeit, um die meisten Airbags und anderen dynamischen Sicherungssysteme, wie Gurtstraffer und automatische Überrollbügel, zu deaktivieren ist das abklemmen der Batterie“ (vgl. Heck und Springer).
"Vielzahl" von Fahrzeugen sind noch lang nicht alle oder auch nur (sicher) die meisten...
Die "meisten" sind alle die, die keine anderen Energiespeicher mehr benutzen. Das ist die weit überwiegende Mehrzahl!
Geschrieben von Marco Kirsteinin Südmersen, Jan (Hrsg.): Technische Hilfeleistung bei PKW-Unfällen. 2. Aufl. Landsberg: Ecomed, 2008 habe ich zur Wirksamkeit einer abgestellten Zündung noch keine Aussage gefunden.
da steht noch einiges mehr zur Zündung bzw. deren Schlüssel und die Folgen, z.B.
- Abgezogener Schlüssel ist dann wo?
- Was passiert bei den Fahrzeugen, wo sich mit Abziehen des Schlüssels der Sitz bzw. die Lenksäule bewegt?
...
Vgl. auch das entsprechende Kapitel zu Batterien.
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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