Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Prüfung elektrischer Betriebsmittel von ortsveränderlichen Anlagen | 5 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen | 535765 |
Datum | 15.01.2009 14:05 MSG-Nr: [ 535765 ] | 3380 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo Andre,
laut der BGAV 3 müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Fällen (erste Inbetriebnahme o. nach Inst arbeiten) bzw. nach vorgegebenen zeitlichen Abständen geprüft werden.
Bei der so genannten "wiederkehrenden Prüfung" ist die VDE 0105 zu beachten,
diese Norm gilt nicht ausdrücklich für E-Anlagen in Fahrzeugen.
ABER es ist zu empfehlen, dass in diesen Anlagen die VDE 0105 entsprechend den jeweiligen Anforderungen angewendet wird!
Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt
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