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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 535820 | ||
Datum | 15.01.2009 17:15 MSG-Nr: [ 535820 ] | 11333 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Maik Zeugner Wie gesagt, so ist meine Meinung: Am Ende entscheidet sowieso ein Richter. Richtig. Und die verhängen bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gerne mal 40 Tagessätze (30 Tagessätze entsprechend einem Netto-Monatsgehalt) Geldstrafe, entziehen Dir die Fahrerlaubnis und erteilen eine Sperre von 6 Monaten für die Neuerteilung, wenn die Schadenshöhe über 1500,- EUR liegt. Hinzukommen Anwalts- und Gerichtskosten für den Fall der Verurteilung, die die Rechtsschutz dann auch nicht übernimmt. Wäre mir ein bißchen viel Risiko, falls das Rauspauken durch den Anwalt mit einem Versuch sich auf § 34 StGB zu berufen nicht klappt nur weil man sich selbst zu wichtig genommen hat und meint, die Feuerwehr käme nicht ohne einen aus. Daher: Mit dem Privat-Pkw auf dem Weg zu Wache anhalten und Polizei benachrichtigen. Alles andere ist nur eine Frage der mildernden Umstände. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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