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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 535859 | ||
Datum | 15.01.2009 18:55 MSG-Nr: [ 535859 ] | 11288 x gelesen | ||
Geschrieben von Maik Zeugner Entweder du willst unbedingt widersprechen in dem du mir die Wörter im Mund rum drehst oder du hast den Beitrag nicht gelesen Doch, ich habe den Beitrag gelesen. Nur scheinst Du das Grundproblem zu haben, daß Du den einzelnen FM (und zwar auch noch den der gerade einen Unfall hatte) im Bezug auf die Erfüllung des Auftrags für unerhört wichtig hältst. Und das ist eben nicht der Fall. Da gehe ich als Ausbilder und Führungskraft einer Wehr eben etwas ruhiger ran. Wenn einer meiner Jungs auf der Anfahrt in einen Unfall verwickelt wird, dann hat er jedes Recht darauf sich zuerst darum zu kümmern und Feuerwehr Feuerwehr sein zu lassen. Geschrieben von Maik Zeugner Ja eben und nicht in 100% Und nochmal. Darum mache ich mir als einzelner FM (und auch als FüKraft falls ich einen Unfall haben sollte) keinen Kopf. Die Alarmorganisation (darum wiederum muß ich mir als FüKraft einen Kopf machen) muß so ausgelegt sein, daß sie Personalausfälle unter gewöhnlichen Umständen kompensieren kann. Außerde verlangt keiner, daß die Feuerwehr in 100% der Fälle erfolgreich ist. Es wird immer Ausnahmesituationen geben, wo das was gut geplant ist nicht funktioniert. Das ist dann Pech für irgend jemanden, aber kein Grund meine FE zu gefährden oder mein Vorstrafenregister zu belasten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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