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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 535919 | ||
Datum | 15.01.2009 22:15 MSG-Nr: [ 535919 ] | 11241 x gelesen | ||
Geschrieben von Maik Zeugner Wenn ich mich aber auf § 124 (2) StGB verweisen darf: Ich gebe Dir einen Tip. Katja ist Volljuristin. Und im Straßenverkehrsrecht tätig. Wenn sie schreibt, daß es besser ist zu warten und nicht weiter zum Einsatz zu fahren, dann ist es ein Tip den man durchaus beherzigen sollte. Vollkommen egal, was im Gesetz steht. Denn darüber hinaus gibt es noch Ausführungsverordnunggen, Kommentare, die Rechtsprechung und nicht zuletzt die Laune des Richters. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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