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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Mori8tz 8A., Heidenheim / Ba-Wü | 535953 | ||
Datum | 16.01.2009 07:57 MSG-Nr: [ 535953 ] | 11234 x gelesen | ||
ICh denke es wird in den Augen der Richter nur sehr wenige Gründe geben, unter deren Angabe man sich berechtigt/entschuldigt von einem Unfallort enfernen darf, und m.A. nahc zählt ein Einsatz der Feuerwehr nicht dazu. Wie Christian schon gesagt hat, bis auf einige wirkiche Sonderfunktionen ist jeder ersetzbar. GF und erstrecht TF sind wirklich zuhauf vorhanden. Wenn der einzelene wirklich so wichtig ist das er sich sogar con einem Unfall entfernen sollte um einen Einsatz zu fahren frage ich mich was passiert falls derjenige mal aus anderen Gründen nicht kommen kann...gibts da fest eingeteilte vertreter o.ä. mit gleicher Ausbildung? ich glaube kaum. Also ich würde mich da auf Katjas fachkundige Meinung verlassen, Hufe stillhalten, Gehirn einschalten und die Sache regeln. Und 1500€ Schaden sind schnell gemacht, hatte vor 3 Wochen den fall, leichter Rempler an meine Stoßstange, nurn Paar Kratzer, aber derjenige ist jetzt mit veranschlagten 500 eiern dabei... da dieser Hinweis scheinbar sehr wichtig ist: alles meine private, eigene Meinung! | ||||
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