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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | CSA mit oder ohne Helm? | 24 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 537364 | ||
Datum | 21.01.2009 12:37 MSG-Nr: [ 537364 ] | 7973 x gelesen | ||
Hallo, diskutieren wir mal den Begriff Langzeitatmer. Ist meines Wissen nach nicht genormt. Es gibt aber Regenerationsgeräte und Langzeit-PA (mit zwei 6 Liter Flaschen) die gerne unter dem Begriff verwendet werden. Auch wenn ich jetzt spekuliere, aber Markus hat die zweite Lösung gemeint und Christian auf die erste Variante angespielt. Die Anwendung von Regenerationsgeräten ist unter Chemikalienschutzkleidung Typ1a verboten. Ob Hersteller die Anwendung bei Typ 1b-Anzügen zulassen habe ich bis jetzt nie hinterfragt. Ist aber sicher möglich. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Das Argument mit der Belastung ja schon gefallen und wird von mir auch immer wieder verwendet. Nur eine Verbindliche Regelung dazu gibt es in der Feuerwehr nicht. Außer man zieht die GUV-R 189 und GUV-R 190 als Anhalt heran. Dort sind Regelungen drin, nur gilt die GUV-R 190 z.B. nicht für Feuerwehreinsätze. Wobei sich aus der Antwort von Andreas auch für mich eine Frage ergibt: Wo hast du den 2000 Liter-Wert her? Den kannte ich so bis jetzt nicht. Unter Schutzkleidung trage ich am liebsten einen einlagigen Nomex-Overall. Qualität wie Hupf 2+3. Aber auch ein Baumwolloverall ist sehr gut. Sehr ungern meine Feuerwehrarbeitskleidung, weil die habe ich gerne als Wechselwäsche nach dem Einsatz wieder an. Dies gilt sowohl für Form 3 als auch für Form 2 Schutzkleidnung. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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