Hi,
Geschrieben von André SchildDort sind Regelungen drin, nur gilt die GUV-R 190 z.B. nicht für
Feuerwehreinsätze.
Sicher? Ich dachte, die GUV-R 190 gilt für Feuerwehrs in den Bereichen, die durch die FwDv7 nicht abgedeckt sind? Zumindest gab es, ohne jetzt den genauen Wortlaut im Kopf zu haben, einen Passus in der 190, die eine entsprechende Interpretation ermöglicht.
mfg
Ingo
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