News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | GUV-R 190, war: CSA mit oder ohne Helm? | 9 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 537402 | ||
Datum | 21.01.2009 13:24 MSG-Nr: [ 537402 ] | 3779 x gelesen | ||
Hallo Sascha, Geschrieben von Sascha Tröger Ich interpretiere das genauso. Wäre beabsichtigt, die R 190 allgemein nicht für die Feuerwehren gelten zu lassen, hätte man vermutlich den Halbsatz "[...]soweit dort eigene Vorschriften bestehen." weggelassen. Aber wie Ingo schreibt, wo werden gerade in Führungslehrgängen diese Grundsätze ausgebildet? Man kann auch die FwDV 7 als gleichwertiges Werk interpretieren die im gleichen Umfang Regelungen enthält. Und mit der Argumentation muss man dann die Regelungen der GUV-R 190 nicht beachten. Zwar nicht meine Sicht der Dinge aber eine Sicht der Dinge. Und zum Bereich Atemschutz/Schutzkleidung habe ich auch noch nichts von einer Feuerwehr-Unfallkasse gelesen, die die GUV-R 189/190 anwendet oder als Grundlage heranzieht. Freuen würde es mich. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|