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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8D., Meppen / Niedersachsen | 537689 | ||
Datum | 22.01.2009 08:47 MSG-Nr: [ 537689 ] | 36956 x gelesen | ||
Guten Tag Kameraden, bei uns im Landkreis wurden für die Belastungsübungen der Feuerwehren in der Atemschutzübungstrecke Atemschutzmasken und Lungenautomaten sowie Pressluftatmer angeschafft. Vorher mussten die Feuerwehren ihre eigene Atemschutzausrüstung mitbringen. Die angeschaffte Atemschutzausrüstung wird ausschließlich für die Belastungsübung und die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger verwendet und ist auch dementsprechend gekennzeichnet. Mit diesen Gerätschaften werden auch keine „Heißausbildungen“ durchgeführt. Um nun den Arbeitsaufwand für das Personal der Feuerwehrtechnischen Zentrale zu reduzieren werden zur Zeit Überlegungen angestellt, ob eine Prüfung der Atemschutzmasken nach dem Gebrauch bei dieser Nutzungsart unbedingt erforderlich ist. Die Atemschutzmasken werden nach dem Gebrauch immer in einem Waschautomaten gereinigt, desinfiziert und getrocknet. Ich habe hier im Forum schon von einer ähnlichen Handhabung in Düsseldorf gelesen. Wird auch noch bei anderen Landkreisen oder Schulen auf die Prüfung nach dem Gebrauch der Atemschutzmasken im Ausbildungsbetrieb oder auch der Lungenautomaten bei Einhaltung der halbjährlichen Prüfung verzichtet. Gibt es hierzu schon bestehende Gefährdungsanalysen oder anderweitiges Schrifttum. Bei unserer Entscheidungsfindung wäre es sehr hilfreich zu erfahren, wie dieses in anderen Ausbildungseinrichtungen gehandhabt wird. Gruß Holger | ||||
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