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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 537779 | ||
Datum | 22.01.2009 15:27 MSG-Nr: [ 537779 ] | 34094 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Wastian Hier gibt es ganz klare Vorschriften, die besagen, das die Masken nach gebrauch einer Prüfung zu unterziehen sind. Nein, diese Unterscheidung gibts WEDER auf Grundlage der mir bekannten Herstellervorschriften, noch erst recht nicht auf Basis der vfdb-RL 08/04 oder der BG-R 190, sondern allenfalls auf Basis von Mitteilungen einzelner Länder. Auch hier frage ich seit Jahren: - Warum gilt das - wenns geht! - nicht grundsätzlich? - Warum gilt das - wenns nicht geht! - auch für alle? Geschrieben von Martin Wastian die Masken sollten sobald ein Feuerwehrmann diese maska getragen hat gereinigt und desinfiziert werden. Nein, muss mit Sicht- und Funktionsprüfung verbunden werden! http://www.hvbg.de/d/fa_psa/service/pdf/bgr190.pdf S. 42, Kap. 3.3, Tab. 4 (vfdb-RL 08/04 ist da nicht leichter, aber nicht online) Wir haben für den reinen "kalten" Übungsbetrieb nur (!) deshalb eine Aufweichung, weil persönliche Masken ausgegeben werden UND es keinerlei (!) Gefahr gibt. (Reinigung etc. wird natürlich gemacht.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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