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Tragkraftspritzenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritze
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hohlstrahlrohr
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Hohlstrahlrohr
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Hohlstrahlrohr
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Hohlstrahlrohr
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Tragkraftspritze
Tanklöschfahrzeug
1. Schlauchtragekorb
2. Sicherheitstechnische Kontrolle gemäß MPG
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Schnellangriffsverteiler
Tragkraftspritze
Tragkraftspritze
Schnellangriffsverteiler
Chemiekalienschutzanzug
Technische Hilfeleistung
Tragkraftspritzenfahrzeug
Rettungsdienst
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Landesfeuerwehrschule
RubrikFahrzeugtechnik zurück
Thema'Kampfwertsteigerung' war: Pimp my TSF9 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen538778
Datum26.01.2009 17:48      MSG-Nr: [ 538778 ]9689 x gelesen

Halli hallo hallöle...

Die Frage nach einer "Kampfwertsteigerung" von Fahrzeugen kommt ja immer wieder auf.
Daniel Gehlen und ich haben da mal unsere Ideen und Gedanken in Worte gefasst, um diese zunächst einmal als Diskussionsgrundlage, später auch als FAQ hier zu veröffentlichen.

Fragen, Wünsche, Anträge, wie immer gerne willkommen!

FAQ Modernisierung alter Fahrzeuge

Feuerwehrfahrzeuge müssen in der Regel sehr lange Einsatzzeiten aushalten, bis sie neu beschafft werden. Im Schnitt wird diese Zeit um 25 Jahre Einsatzzeit liegen, nicht selten noch darüber.
Während dieser Zeit entwickelt sich die Technik allgemein weiter, natürlich auch im Bereich der Feuerwehrtechnik. Auch die Normen werden der allgemeinen Entwicklung angepasst. Eine Nachrüstpflicht für alte Fahrzeuge gibt es nicht, hier gibt es einen Bestandschutz, die Fahrzeuge können die Beladung behalten, die zum Zeitpunkt der Beschaffung vorgeschrieben war. Um das Fahrzeug allerdings auf dem Stand der Technik zu halten, sollte in regelmäßigen Abständen die Beladung des Fahrzeuges kritisch überprüft werden. Hierbei können natürlich Ausrüstungsgegenstände auffallen, die man eigentlich sinnvollerweise nachrüsten sollte, allerdings können hier auch Ausrüstungsgegenstände „auftauchen“, die man nicht mehr auf dem Fahrzeug benötigt bzw. bei denen es ausreicht, wenn diese im Einsatzfall von weiteren Kräften nachgebracht bzw. erst später geholt werden.
Ganz wichtig ist dabei auch die Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrzeuges. Dies sollte zunächst einmal vor der geplanten Maßnahme überprüft werden, nach dem Abschluss der Maßnahme sollte dies ebenfalls erfolgen. Bei sehr umfangreichen Umbauten selbstverständlich auch zwischendurch. I. d. R. sind hier Steinbrüche etc. mit festen (LKW) Waagen doch hilfsbereit und erstellen ein entsprechendes Wiegeprotokoll.
Am häufigsten werden von solchen Modernisierungen Fahrzeuge wie TSF, LF 8 oder LF 16 TS betroffen sein, allerdings sollten auch wasserführende Fahrzeuge wie LF 8/6, LF 16 oder TLF 16/25 auf einem aktuellen Stand gehalten werden, auch wenn die Änderungen in aller Regel nicht so umfangreich sein dürften wie bei den anderen Erstangreifern.

Die ersten Investitionen bzw. Veränderungen sollten in die Sicherheit der Einsatzkräfte fließen und bei jeder Feuerwehr vorhanden sein. Zwei Warndreiecke und Blinklampen zur Einsatzstellenabsicherung sollten auf jedem Einsatzfahrzeug bereits „serienmäßig“ vorhanden sein, diese stellen allerdings auch nur das absolute Mindestmaß an Absicherungsmaterial dar. Faltdreiecke (Triopane) und entsprechend leistungsfähige Blitzlampen sollten die nächste Evolutionsstufe sein, die zwar Investitionen im Bereich von mehreren 100 € erfordern, allerdings kaum Platz benötigen, so dass sie eigentlich auf jedem Fahrzeug vorhanden sein sollten. Keine Investition erfordert die Verlastung von handelsüblichen Absperrband, dies kann z.B. vom Bauhof zur Verfügung gestellt werden. Ist etwas mehr Platz auf dem Fahrzeug vorhanden, so macht auch das Verlasten von mehreren Pylonen Sinn. Auch diese können eventuell über Kontakte zum Bauhof „organisiert“ werden.
Eigentlich nicht erwähnenswert sind Warnwesten. Diese sollten pro Sitzplatz im Fahrzeug mindestens einmal vorhanden sein.
Auch am Fahrzeug selbst können i.d.R. Verbesserungen vorgenommen werden, wenngleich diese auch deutlich aufwändiger sind, sowohl finanziell als auch von der Arbeit her gesehen. Hier wäre zunächst einmal das Nachrüsten einer dritten Rundumkennleuchte am Fahrzeug zu nennen, weitere Umbauten wären der Einbau von Frontblitzern oder der Einbau einer Umfeldbeleuchtung. Hier ist auf die Leistungsfähigkeit der verbauten Lichtmaschine zu achten und die Beleuchtungsmittel entsprechend auszuwählen.
Eine weitere Verbesserung der Wahrnehmbarkeit der Einsatzfahrzeuge ist das Bekleben des Fahrzeuges mit einer reflektierenden Konturmarkierung.
Auch der Einbau eines Heckwarnsystems verbessert die Sicherheit der Einsatzkräfte gerade auf Straßen mit viel / schnellem Fahrzeugverkehr erheblich. Hierbei sind allerdings die aktuellen landesrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Für den Gruppenführer sollte heute einiges mehr an Ausrüstung vorhanden sein, als beispielsweise noch vor 20 Jahren.
Mittlerweile hat jedes (?) Bundesland eine Vorschrift zur Führungskräftekennzeichnung eingeführt. Also sollte selbstverständlich auch eine den geltenden Vorschriften entsprechende Kennzeichnungsweste für den Gruppenführer vorhanden sein. Auch Einsatzliteratur sollte auf dem Erstangreifer vorhanden sein. Z.B. für den Gefahrgutsektor bietet sich der „Nüssler“ (Gefahrgutersteinsatz) an, allgemein z.B. das „Feuerwehr Einsatzleiter Taschenbuch“. Für den eigenen Ausrückbereich sollte auch entsprechendes Kartenmaterial inkl. Planzeiger vorhanden sein. All dies kann z.B. in einem Ordner gemeinsam im Zugriffsbereiches des GF zusammengefasst sein.
Für Fahrzeuge mit Atemschutzausrüstung sollte eine Atemschutzüberwachungstafel obligatorisch sein und natürlich auch im Einsatz- und Übungsdienst benutzt werden. Entsprechende Überwachungsformulare sind an diversen Stellen im Internet zu finden.

Um ein älteres Fahrzeug fit für einen zeitgemäßen Innenangriff zu machen, sind i.d.R. durchaus durchgreifende Änderungen notwendig, nicht nur an der Technik, im Zweifel vor allem auch an der Taktik. Wer noch nie mit Schnellangriffsverteiler (SAV) und Schlauchtragekörben (STK) gearbeitet hat, wird sich damit zu Beginn sicherlich schwer tun und die Vorteile dieser Ausrüstungsgegenstände nicht unbedingt sofort bzw. auf den ersten Blick erkennen.
Zunächst einmal sind für die Trupps im Innenangriff Hohlstrahlrohre (HSR) unerlässlich. Nur mit HSR lassen sich Temperaturcheck & Co vernünftig umsetzen. Auch das ändern der Durchflussmenge (z.B. herabsetzen bei Kleinbrand) bietet Vorteile. Abhängig von der Anzahl der verlasteten PA sollte die Zahl der HSR entsprechend ausfallen. 4 PA = 2 HSR, 6 PA = 3 HSR.
Zu guter letzt fordert auch die neue DIN EN 15182 dazu auf im Innenangriff auf Mehrzweckstrahlrohre zu verzichten.
Einhergehend mit der Beschaffung von HSR ist auch zwingend eine entsprechende Ausbildung an diesen Gerätschaften.
Umbauten am Einsatzfahrzeug lassen sich nicht vermeiden, wenn Schlauchtragekörbe eingesetzt werden sollen. Je nach Fahrzeugtyp entweder anstelle einer Schlauchhaspel oder anstelle von Rollschläuchen. Dass der Umbau aber problemlos möglich ist, zeigen diverse Beispiele bei Feuerwehren in der ganzen Republik, egal ob bei einem TSF oder einem LF 16 TS oder TLF 16/25. Im Zuge dieses Umbaus sollte auch gleich auf C42 Schläuche umgestellt werden. Ist noch alte Schaumausrüstung vorhanden (M/S/Z 4 mit C-Kupplung), so sollte diese auf „B“ umgebaut werden um Probleme mit dem höheren Gegendruck bei C42 Schläuchen zu verhindern.
Als Ergänzung zum STK kann auch ein Schlauchpaket zusätzlich verladen werden. Auch dies schlägt sich natürlich entsprechend in der Ausbildung der Einsatzkräfte nieder.
Ein Schnellangriffsverteiler kann ohne großen Aufwand realisiert werden. Hierfür einfach einen Verteiler und einen B-Schlauch in der Nähe eines Pumpenabganges lagern. Auch bei einem TSF kann so etwas Sinn machen, allerdings ist hier auf die Eigenheiten des Fahrzeuges zu achten. Muss die TSF grundsätzlich aus dem Fahrzeug entnommen werden (TS ohne Elektrostart), so kann sicherlich auf einen SAV verzichtet werden. Soll die TS auf dem Schlitten betrieben werden, so ist darauf zu achten, dass der TS-Schlitten nicht zu stark abklappt, da es ansonsten insbesondere bei 4-Takt-getriebenen TS zu Problemen mit der Motorschmierung kommen kann. Auch sollte darauf geachtet werden, dass der B-Schlauch nicht ständig am Abgang angeschlossen ist. Bei einem Fahrzeug ohne Wassertank sicherlich nicht sonderlich dramatisch, kann dies bei einem Fahrzeug mit Wassertank schnell gefährlich werden, falls der Abgang nicht richtig schließt oder aus Versehen geöffnet wird, bevor der SAV ausgelegt ist.
Als Ersatz für einen nicht vorhandenen Schnellangriff kann in der Nähe eines Abganges eine Schnellangriffstasche mit D-Schlauch gelagert werden. Für die Lagen, in denen ein formfester Schnellangriff eingesetzt werden würde, ist auch dieser Ausrüstungsgegenstand ausreichend.

Auch die Ausrüstung der Trupps kann mit einfachen Mitteln, oder auch etwas größerem finanziellen Aufwand wesentlich verbessert werden.
Die Atemschutzgeräte können mit einigen Zusatzausrüstungen ausgestattet werden. Dies macht dann allerdings eine eigene Gefährdungsbeurteilung notwendig (vgl. VfdB ref. 8 bzw. Veröffentlichungen der EXAM), allerdings geht heute eigentlich kein Weg an sinnvoller Zusatzausrüstung vorbei. Dabei geht es um Dinge wie Kennzeichnungsmaterial für durchsuchte Räume, Bandschlinge, Rettungsschere oder Leinenbeutel. Weitere sinnvolle Ausrüstung für die vorgehenden Trupps wäre z.B. ein Tragetuch, Fluchthauben, oder als Ersatz für die alten Handscheinwerfer Knickkopflampen mit Ladeerhaltung. Insbesondere bei privat beschafften Helmlampen stellt sich immer die Frage nach dem aktuellen Ladezustand der Akkus bzw. Batterien, daher sollte auch bei einer Ausrüstung mit Helmlampen immer ein zusätzlicher Handscheinwerfer mitgeführt werden.
Die bekannte Feuerwehraxt ist als Brechwerkzeug nur bedingt geeignet. Hier bieten sich diverse andere Möglichkeiten an. In der Einfachsten Form wäre dies z.B. ein stabiler Kuhfuß in Verbindung mit einem Spalthammer, der Kuhfuß kann auch durch ein Halligan- oder Kelly-Tool ersetzt werden.
Auf einem modernen Erstangreifer sollte heute auch eine Wärmebildkamera nicht fehlen. Sie kann bzw. sollte natürlich auch auf alten Fahrzeugen nachgerüstet werden, sofern es das finanzielle Gerüst erlaubt.
Für den Einsatz als Sicherheitstrupp sollte eine entsprechende Notfalltasche bereit stehen. Inwieweit diese Tasche auf jedem Fahrzeug mit Atemschutzausrüstung mitgeführt werden sollten, kann sicherlich diskutiert werden, vorstellbar wäre hier auch eine „zentrale“ Vorhaltung auf Fahrzeugen, die auf jeden Fall bei jedem Einsatz mit ausrücken (ELW/KdoW).
Für jeden Sitzplatz im Fahrzeug sollte weiterhin eine Atemschutzmaske sowie ein ABEK2-P3-Filter vorhanden sein.
Eigentlich selbstverständlich sollte heute sein, dass Getränke für die Einsatzkräfte mitgeführt bzw. schnellstens nachgeführt werden. Für einige Flaschen Wasser oder Apfelschorle (0,5 l) sollte eigentlich auch auf jedem Fahrzeug ein Plätzchen zu finden sein. Auch eine Hygienestation bzw. ein Hygienebrett zur Grobreinigung bzw. zum Händewaschen etc. sollte vorhanden sein.
Sofern es der Platz auf dem Fahrzeug zulässt ist auch ein Lüfter eine sinnvolle Anschaffung.

Insbesondere wenn auch CSA vorgehalten werden, sollte auch an Wechselbekleidung für die Einsatzkräfte gedacht werden. Ob das nun Kleidung nach Hupf 2/3 oder z.B. Trainingsanzüge sind, hängt von der Philosophie ab, die vor Ort bei der Wehr gefahren wird.
Für den Gefahrgutersteinsatz sollten auf einem Erstangreifer mindestens Gummistiefel und Gummihandschuhe vorhanden sein.
Für den Bereich der TH kann auch jedes Fahrzeug mit grundlegenden Dingen ausgestattet werden. Der vorhandene Werkzeugsatz auf dem Fahrzeug kann z.B. mit Glasmanagement usw. ergänzt werden. Zusammengepackt in einem Vernünftigen Behältnis (Kiste/Koffer) kann so direkt alles benötigte Werkzeug für den Erstangriff mitgenommen werden.
Für Rüstholz und Holzkeile kann ebenfalls ein Plätzchen gefunden werden. Ortsansässige holzverarbeitende Betriebe helfen hier sicherlich gerne bei der Beschaffung.
Ergänzend hierzu sollten auch mehrere Spanngurte vorhanden sein. Damit lässt sich zusammen mit Steckleiterteile ein schnelles, preisgünstiges Abstützsystem bauen.
Auf das Fahrzeug abstimmen sollte man die Anschaffung von Rundschlingen und Schäkeln. Für ein TSF mit 3500 kg Gesamtgewicht braucht man keine Rundschlingen mit 80 kN Festigkeit...
Sinnvoll ist auf alle Fälle auch ein Stromerzeuger und ein Beleuchtungssatz sowie eine passende Kabeltrommel.
Gerade bei häufigen Unwettern bietet sich auch die Aufrüstung des Fahrzeuges mit einer Motorsäge mit der benötigten Schutzausrüstung an.

Zur Ergänzung der Ausstattung des RD sowie der anderen Feuerwehren sollte über die Beschaffung eines Spineboardes samt Begurtungssystem nachgedacht werden. Wie viele Todesfälle bei Übungen / Einsätzen zeigen, wäre auch die Beschaffung eines Notfallrucksackes mit AED zu überlegen. Hier natürlich auch mit der notwendigen Ausbildung an einer LFS bzw. bei den HiOrgs.

Eine Plane ist auch universell einsetzbar. Sie kann als Ablageplatz genutzt werden, zum Abdichten von Staustellen oder mit der Steckleiter als provisorischer Auffangbehälter.

All dies sind Ideen und Vorschläge, wie ein älteres Fahrzeug modernisiert und auf den Stand der Technik gebracht werden kann. Wie viel davon umgesetzt werden kann, hängt zum Einen natürlich vom Fahrzeug ab, das modernisiert werden soll, zum Anderen natürlich auch von der Finanzkraft der Gemeinde bzw. der Feuerwehr.


Fleschhut/Gehlen, Januar 2009


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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