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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | 'Heiße' Übung | 9 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Lutten / | 540143 | ||
Datum | 01.02.2009 18:59 MSG-Nr: [ 540143 ] | 9143 x gelesen | ||
Hallo zusammen, bin gestern beim Lesen des Meller Kreisblattes auf folgenden Artikel gestoßen: Feuerwehrchef fungierte als Brandstifter Mal abgesehen, dass die Überschrift irreführend und ganz schlechte Öffentlichkeitsarbeit für die Feuerwehr ist, interessieren mich zwei Fragen: 1. Sind heute noch "heiße" Übungen (außer Brandcontainer) noch aktuell? Ich habe so eine Übung in fast zwanzig Dienstjahren noch nicht erlebt und auch hier im Landkreis Vechta noch nicht von dieser Praxis gehört. 2. Welche rechtlichen Dinge müssen dafür geklärt sein? Konkreter: Was muss der "Brandstifter" vorher abklären, damit er nachher nicht wirklich als Brandstifter sich rechtfertigen muss? Wer haftet, wenn sich eine Einsatzkraft oder ein Anwohner verletzt (z.B. durch Rauch)? Viele Grüße Daniel Richter | ||||
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