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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | 'Heiße' Übung | 9 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 540148 | ||
Datum | 01.02.2009 19:37 MSG-Nr: [ 540148 ] | 6257 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Daniel Richter 1. Sind heute noch "heiße" Übungen (außer Brandcontainer) noch aktuell? Ich habe so eine Übung in fast zwanzig Dienstjahren noch nicht erlebt und auch hier im Landkreis Vechta noch nicht von dieser Praxis gehört. Auf Freifläche für Flughafenfeuerwehren im Sinne Wärmegewöhnung und Einüben der Löschtaktik ist mir noch bekannt. Häuser abbrennen zu Übungszwecken in D halte ich auch für eher ungewöhnlich. Geschrieben von Daniel Richter 2. Welche rechtlichen Dinge müssen dafür geklärt sein? Konkreter: Was muss der "Brandstifter" vorher abklären, damit er nachher nicht wirklich als Brandstifter sich rechtfertigen muss? -Darf ich in dem Bundesland Übungsfeuer ohne Rauchaufbereitung durchführen? -Genehmigung Ordnungsamt -Anfrage Untere Wasserbehörde erforderliche Maßnahmen -Rechtzeitige Info Anwohner -Kontakt zu allen Energieversorgern, Sicherung der Anlagen auch gegen Brandeinwirkung (Gas...) -Sicher fällt noch jemand etwas ein... _________________________________ Generell sollte ich da wissen was ich tue- eine Übungsfeuer in einem Objekt mit Holztreppe / Holzdecken oder Styropor unter der Decke käme für mich schon mal nicht in Frage. ___________________________________ Geschrieben von Daniel Richter Wer haftet, wenn sich eine Einsatzkraft oder ein Anwohner verletzt (z.B. durch Rauch)? Erstmal der Dienstherr, der kann das dann strafrechtlich bei grober Fahrlässigkeit an dem Übungsplaner / Einsatzleiter ggf "durchreichen". Siehe dazu als Bsp die Prozesse zum Tübinger Unfall. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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