Rubrik | Einsatz |
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Thema | Krankgeschrieben im Einsatz | 69 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 540774 |
Datum | 04.02.2009 17:07 MSG-Nr: [ 540774 ] | 23462 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Sicherheitstrupp
Moin,
zunächst einmal gilt, dass man dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet ist, sich so zu verhalten, dass man seine Genesung nicht unnötig verzögert. Das hei0ßt abe rnoch nicht, dass man da sHaus nicht mehr verlassen farf. Wenn der Gesamtzustand keine negativen Beeinträchtigungen dadurch erwarten lässt, kann man also durchaus mit nem gebrochenen Arm zum Einkaufen gehen. Hingegen wohl nicht mehr okay wird's sein, mit gebrochenem Bein nach dem ein oder anderen Bierchen mehr seine krücken nicht mehr koordiniert zu bekommen, und sich noch drei weitere Knochen zu brechen.
Die eine oder andere rückwärtige Tätigkeit im GH wie Kaffee kochen oder Funkbesetzen und Firmen nach verfügbaren Radladern abtelefonieren ist prinzipiell durchaus denkbar, wenn es zur jeweilige Krankheit verträglich ist.
Geschrieben von Georg DümmlerIhr kommt an einen Einsatz, 2 Personen im brennenden Haus eingeschlossen. Ihr habt mit dir zusammen gerade 4 Leute für den Atemschutz. Was machst du? Gehst du mit, auch wenn du dich nich fit fühlst, oder müssen wegen dir die 2 Personen etwa noch weiter 10 Minuten warten, bis die nachalamierte Wehr kommt?
Das meinte ich. Ganz ehrlich..10 Minuten sind ne lange Zeit und viel Chancen geb ich den 2 Personen da nicht.
Noch einfacher - man stelt fest, dass durch unglückliche Umstände bei genau diesem Einsatz ausnahmsweise (den Ausnahmecharakter kann man vorzugsweise dann auch mit anderen Einsatzprotkollen belegen) nicht die nötige AGT-Anzahl vor Ort ist und fasst aus der Abwägung der sehr hohen Gefährdung der eingeschlossenen Personen gegenüber der möglichen, aber deutlich selteneren Möglichkeit eines AGT-Notfalls den Entschluss, den ATr ohne SiTr auf dem Weg der geringsten Eigengefährdung (das muss nicht immer der Haupteingang sein, gibt auch Terassentüren, Fenster und Leitern) zur Menschenrettung zu schicken. Diese Entscheidung dann bestmöglichst dokumentieren, beispielsweise per Rückmeldung an LtSt mit Schilderung des AGT-Mangels und Verzicht auf SiTr-Bereitstellung aufgrund der vorgefundenen, dringlichen Lage.
Gruß,
Thorben
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| 04.02.2009 15:51 |
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., Regnitzlosau |
| 04.02.2009 15:54 |
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Patr7ici7a K7., Kelkheim |
| 04.02.2009 15:56 |
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Marc7el 7N., Windhagen |
| 04.02.2009 15:57 |
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Ingo7 H.7, Vockenhausen |
| 04.02.2009 16:08 |
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., Frielendorf |
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Ingo7 H.7, Vockenhausen |
| 04.02.2009 16:19 |
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Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth |
| 04.02.2009 16:27 |
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., Regnitzlosau | |