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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutztüren mit Glasschreiben | 15 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 541179 | ||
Datum | 05.02.2009 21:56 MSG-Nr: [ 541179 ] | 16370 x gelesen | ||
Folgendes habe ich einem mir vorliegenden Dokument entnommen: Fensterscheiben an Brandschutztüren dürfen nicht mit Folie beklebt werden, da den Rettungskräften dadurch die Einsichtnahme verwehrt wird. Kann das jemand verifizieren? Oder widerlegen? Mir erscheint das nicht stichhaltig. Über Sinn und Unsinn der Beklebung von Brandschutztüren möchte ich jetzt nicht diskutieren. Sondern alleine darum, ob die von mir zitierte Argumentation richtig oder falsch ist. Und sofern sie doch richtig sein sollte, ob sich dies zwingend auf die gesamte Tür bezieht oder auch nur bestimmte Bereiche freigehalten werden müssen. Annahme ist eine Brandschutztür vollständig aus Glas nur mit Metallrahmen. | ||||
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