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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandschutztüren mit Glasschreiben | 15 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 541192 | ||
Datum | 05.02.2009 22:29 MSG-Nr: [ 541192 ] | 12466 x gelesen | ||
So kann man das sagen. Für das Bauteil "Feuerschutzabschluss mit Verglasung" (=Tür) gibt es einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis (=Zulassung), siehe hier: Bsp. Allg. bauaufs. Zulassung Wenn dort nicht ausdrücklich steht, dass man auf die Verglasung eine Folie aufkleben darf, ist diese Änderung grundsätzlich auch nicht erlaubt. Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen sind hier zusammengestellt: Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen Vom Aufkleben einer Folie auf Verglasungen kann ich da nix entdecken - also ist's generell nicht gestattet. Was aber erstmal nichts mit einer Sichtbehinderung im Feuerwehreinsatz zu tun hat - sondern mit der Zulassung des Bauteils. | ||||
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