Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
zurück
|
Thema | Aufstellfläche für die 3 teilige Schiebeleiter NRW | 51 Beiträge |
Autor | Fran8k B8., Köln / NRW | 541488 |
Datum | 07.02.2009 14:43 MSG-Nr: [ 541488 ] | 31672 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo,
ja, die FwDV 10 hatte ich schon gefunden, darin steht leider auch nicht wieviel Platz mindestens vorhanden sein muß, um die Schiebleiter aufzustellen.
Aber vielen Dank für den Link.
Ich versuche es mal mit einem Beispiel:
Auf einem Grundstück das ca. 20 m lang und ca. 6,5m breit ist, soll die Schiebleiter an der 20m langen Seite aufgestellt werden.
Jetzt meine Frage:
Darf die Schiebleiter hier aufgestellt werden, oder gibt es ein Vorschrift die z.B. sagt:
Nein, das Grundstück ist nicht breit genug. Die Breite muß Leiterlänge + x meter sein
Oder gibt es eine Vorschrift die sagt:
Ja, die Schiebleiter kann parallel zur Länge des Grundstückes ausgelegt und aufgerichtet werden, da Leiterlänge + x meter erfüllt ist, und dann um 90° zur Wand hin gedreht werden kann.
Ich hoffe das es jetzt etwas verständlicher wird.
Frank Büscher.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 07.02.2009 14:05 |
|
Fran7k B7., Köln |
| 07.02.2009 14:10 |
|
., Kirchheim unter Teck |
| 07.02.2009 14:11 |
|
., Berlin |
| 07.02.2009 14:15 |
|
Phil7ipp7 W.7, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern |
| 07.02.2009 14:17 |
|
Fran7k B7., Köln |
| 07.02.2009 14:25 |
|
., Bremervörde |
| 07.02.2009 14:43 |
|
Fran7k B7., Köln | |