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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Aufstellfläche für die 3 teilige Schiebeleiter NRW | 51 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 541569 | ||
Datum | 07.02.2009 19:38 MSG-Nr: [ 541569 ] | 31368 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Büscher Da schien die Angelegenheit für mich schon erledigt zu sein, bis mir dann gesagt wurde das das Grundstück nicht groß genug sei um die Schiebleiter aufzustellen, und begründete das mit Vorschriften, welche ich aber nirgendwo finden kann. Wer sagt das? Und vor allem, wenn das jemand mit Vorschriften begründet, muss er diese doch auch benennen können?! Grüße Jens | ||||
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