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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulässigkeit von Heckwarnanlagen | 23 Beiträge | ||
Autor | René8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW | 543092 | ||
Datum | 14.02.2009 09:43 MSG-Nr: [ 543092 ] | 11192 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerrit Peters Ich würde die Balken gerne so einbauen, dass man die nur mit einem Schalter an und aus schalten kann. Und zwar soll die Anlagen dann so geschaltet sein, dass eine Richtungsweisung ausgeschlossen ist und die Blinker starr, oder symmetrisch im Wechsel blinken. Ist es richtig, dass Anlagen, wie der Signalmaster o.ä. Produkte, zulässig sind solange keine Lauflicht geschaltet wird? Gibt es irgendwelche Urteile dazu oder was sagt die Rechtssprechung generell? Die Jungs von Google konnten mir da leider auch nicht wirklich helfen.... | ||||
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