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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBedarfs- und Entwicklungsplan Hessen: Einsicht?2 Beiträge
AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen543589
Datum16.02.2009 01:49      MSG-Nr: [ 543589 ]3821 x gelesen

Moin Gemeinde,

laut § 3 (1) 1. haben die Gemeinden in Hessen

"in Abstimmung mit den Landkreisen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten"

Ist dieser Plan öffentlich, d.h. habe ich ein Recht diesen einzusehen?


Grüße, der Steffen!

Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

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 16.02.2009 01:49 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 16.02.2009 08:12 Matt7hia7s O7., Waldems

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