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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bedarfs- und Entwicklungsplan Hessen: Einsicht? | 2 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 543589 | ||
Datum | 16.02.2009 01:49 MSG-Nr: [ 543589 ] | 3821 x gelesen | ||
Moin Gemeinde, laut § 3 (1) 1. haben die Gemeinden in Hessen "in Abstimmung mit den Landkreisen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten" Ist dieser Plan öffentlich, d.h. habe ich ein Recht diesen einzusehen? Grüße, der Steffen! Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt) | ||||
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