News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Wahlen (JHV) | 8 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 T.8, Hemmingstedt / Schleswig-Holstein | 545094 | ||
Datum | 23.02.2009 17:06 MSG-Nr: [ 545094 ] | 4919 x gelesen | ||
Moinmoin! Ich habe gehört, dass wenn Neuwahlen für die Wehrführung anstehen, und es keine kandidierenden geben, der amtierende Wehrführer sein Amt eine weitere Periode durchführen MUSS. Ist es, wenn bei der Jugendfeuerwehr der gleiche Fall eintritt, bloß, dass es keinen Kandidaten für den stellvertretenden Jugendgruppenleiter gibt, das gleiche? Muss dieser das Amt auch ein weiteres Jahr durchführen, oder wie wird dann fortgefahren? Bitte um Antworten mkg | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|