Moin Steffen!
Geschrieben von Steffen ThedeIch habe gehört, dass wenn Neuwahlen für die Wehrführung anstehen, und es keine kandidierenden geben, der amtierende Wehrführer sein Amt eine weitere Periode durchführen MUSS.
Ich möchte gerne wissen, wo Du diesen Blödsinn her hast! Das steht weder im Brandschutzgesetz noch in den Mustersatzungen. Wie sollte der alte Wehrführer weitermachen können, wenn er z. B. aus Altersgründen, aus gesundheitlichen Gründen oder durch Wohnortswechsel nicht mehr zu Verfügung steht? Also nicht sehr paktikabel. Einzige Möglichkeit wäre, dies stände in der verabschiedeten Satzung der entsprechenden Ortswehr.
Geschrieben von Steffen ThedeIst es, wenn bei der Jugendfeuerwehr der gleiche Fall eintritt, bloß, dass es keinen Kandidaten für den stellvertretenden Jugendgruppenleiter gibt, das gleiche? Muss dieser das Amt auch ein weiteres Jahr durchführen, oder wie wird dann fortgefahren?
Wie auch hier: Schau in die Satzung der jeweiligen Jugendfeuerwehr oder der jeweiligen Ortswehr.
Wo wäre das Problem, wenn es in einem Jahr mal keinen stellv. Jugendgruppenleiter gibt?
MkG
Lars
Schöne Grüße aus Angeln
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