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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Urteil zur Haftung nach Umfallen einer Trage mit Patient | 3 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 545384 | ||
Datum | 25.02.2009 13:08 MSG-Nr: [ 545384 ] | 4772 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, bin auf ein interessantes Urteil des OLG Köln, Az: 5 U 267/06 gestoßen. Das Gericht bejaht den Sorgfaltspflichtverstoß der Sanitäter, denen die Trage mit dem Patienten umgefallen war. Letztlich hat das Berufungsgericht die Klage dennoch abgewiesen, da nicht festgestellt werden konnte, dass die Schädelverletzungen von dem Sturz von der Trage stammten oder bereits vorher vorhanden waren. Leider klappt das mit dem Verlinken nicht. Suchmaschine der Justiz NRW Daher in der Suchmaske das Gericht und das Aktenzeichen eingeben. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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