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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8S., Wittlich / Rheinlandpfalz | 545744 | ||
Datum | 27.02.2009 13:31 MSG-Nr: [ 545744 ] | 23379 x gelesen | ||
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Hallo, Ich geh mal davon aus, dass hier mit Spielstraße wie Umgangssprachlich üblich ein Verkehrsberuhigter Bereich gemeint war. Das Geschrieben von Florian Maier auf ein kreuzung in einer spielstraße kam an der rechts vor links giltkann man auch so interpretieren das beide Straßen der Kreuzung verkehrsberuhigte Bereiche sind und innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen gilt Rechts vor Links. Gruß Tobias | ||||
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