Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Hilfsfrist in BaWü | 168 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 545869 |
Datum | 28.02.2009 11:36 MSG-Nr: [ 545869 ] | 42719 x gelesen |
Infos: | 05.05.23 Gericht rügt Rettungsdienstplan des Landes 01.12.16 MM: Rettungsdienst 21.09.16 IM BaWü: Rettungsdienst in Baden-Württemberg weiter ausgebaut 09.07.13 IM BaWü: Hilfsfrist 2012 in noch mehr Rettungsdienstbereichen eingehalten 06.05.09 BaWü: Rettungsdienste oft nicht schnell genug
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Rettungsdienst
First Responder
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Hilfsorganisation
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Christof StroblOhne RD Erfahrung alleine oder zu zweit zum FR Einsatz macht m.M.n. keinen Sinn.
Das ist m.E. eher die Regel als die Ausnahme...
Geschrieben von Christof Stroblbei uns ja, auf ehrenamtlicher Basis können meist 2 RTW und z.B. 2 KTW (für leicht Verletzte) besetzt werden.
Die RTW sind dann entweder RettAss die sonst HA sind und ehrenamtlich in der Bereitschaft sind (da freut sich die HiOrg, denn da spart sie die Kosten um den selben RettAss als Hintergrundienst zu bezahlen...) oder "Anerkenntlinge" aus Überleitungsfällen bei der Einfürung des RettAssG. Aber wie viele RettAss die "nur" für das EA ausgebildet werden hast Du heute?
Und wnen die 3 Jahre kommen, wird das nicht besser...
Geschrieben von Christof Strobldas geht ja dann auch nur durch HA Personal der FW. Auch dieses Personal braucht die nötige Ausbildung...
Ja. Da wir aber m.E. mittelfristig hier eine Änderung bekommen weden, sprich HA Fw Personal in irgend einer Form zunehmen wird sollte man m.E. dann auch in der Fläche dazu übergehen, RettD und Fw in eine Hand zu geben eben um solche Synergien zu ermöglichen.
Geschrieben von Christof StroblWir werden die Hilfsfrist immer nur für eine best. Zahl von Einsätzen einhalten können, alles andere ist nicht finanzierbar.
Ja und nein. Mir bringt eben de Hilfsfrist für einen RTW nichts, wenn dahinter keine wirklich fnktionsfähige Rückfallebene für mehr als 2 Patienten steht...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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