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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Auswirkungen der neuen DIN 14502-3 | 105 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 546091 | ||
Datum | 01.03.2009 21:47 MSG-Nr: [ 546091 ] | 54870 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo Burkhard Sprich, damit diese DIN umgesetzt werden kann, ist eine Änderung der StVZO bzw. ein Erlass bzw. eine entsprechende Ausnahmegenehmigung notwendig. das eine kann ggf. sein, das andere (2. Absatz) ist schlicht in der Allgemeingültigkeit falsch. Das ist nämlich regional offensichtlich völlig anders. Während in BaWü, Bayern etc. das anscheinend Teufelswerk ist (während man in By z.B. Verkehr regeln darf - auch als Fw!), ist das in NRW überhaupt kein Problem. Vgl. zig Diskussionen um die Beklebung der Ratinger oder von uns... (alles nicht eingetragen, weils keinen TÜV- o.ä. -Prüfer interessiert, weil wir als So-KFZ Fw per se nach deren Auffassung dafür die Erlaubnis haben). Es obliegt nicht mir als Nutzer, das dann weiter mit denen diskutieren zu wollen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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