Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Feinstaub-VO - Ausnahmen für Fw/RD usw. | 43 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 546587 |
Datum | 04.03.2009 12:34 MSG-Nr: [ 546587 ] | 21871 x gelesen |
Rettungsdienst
Moin
Geschrieben von Ulrich CimolinoGute Frage... Warum steht da nicht einfach "Fahrzeuge der Fw, RD und KatS"? Vielleicht, weil man die (Bundes-)Polizei, die Straßenreinigung, Müllabfuhr sowie die Messfahrzeuge der BNA ebenfalls ausnehmen wollte? Und bevor man die alle aus dem §35 abschreibt, hat man es eben so formuliert.
Eine enge Auslegung (=nur im Einsatz während der Nutzung von Sonderrechten) ist doch völlig lebensfremd, da schon die Rückfahrt ein Problem wäre. Das wird auch dem geneigten Gesetzgeber nicht entgangen sein.
Wenn man das ganze sehr weit auslegt (=alle Fahrzeuge, die irgendwie irgendwann Sonderrechte in Anspruch nehmen könnten) müsste meine ganze Familie kein Auto bekleben - denn mit jedem davon könnte ich ja irgendwann mal im Einsatz zum Feuerwehrhaus fahren ;o)
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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