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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanraths Klage gegen Untersagungsverfügung abgewiesen! | 90 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 548221 | ||
Datum | 15.03.2009 07:49 MSG-Nr: [ 548221 ] | 68297 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Jörg Raber Mir geht es lediglich darum, ob man wirklich im Vorfeld die Gefahr der Hanrath-Schuhe schon erkennen konnte. Ich kenne einige Feuerwehren mit findigen Beschaffern, die trotzdem auf Hanrath reingefallen sind. Mir ist schon klar das die Materie recht komplex ist und das der durchschnittliche Beschaffer wenig Chance hatte die Hintergründe so durchschauen zu können das er eine gute Entscheidung treffen konnte. Wenn man aber die Enwicklung seit 2007 verfolgt dann zieht sich eines wie ein roter Faden durch: Hanrath hat sich immer wieder geweigert Kopien von Zertifikaten rauszurücken bzw. z.B. auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Alleine das hätte bei jedem Beschaffer die Alarmglocken schellen lassen müssen. Als ich Ende 2007 die Abmahnung von einem der Hanrath-Anwälte bekomme habe wollte ich die Sache gütlich aus der Welt schaffen. Ich habe Hanrath direkt und auch über deren Anwalt angeboten den strittigen Beitrag dann richtigzustellen wenn sie mir einfach eine Kopie der Zertifikate zusenden. Das wurde von Hanrath und auch von deren Anwalt verweigert. Ich hab deshalb auch keine Unterlassungserklärung unterschrieben. Die haben über längere Zeit sich anscheinend generell geweigert die Zertifikate vorzuzeigen. Das war wohl bei den "cleveren" Beschaffern wohl mit der auschlagebene Punkt Hanrath beim Einkauf nicht zu berücksichtigen. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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